Abstandsflächen: Gegenseitige Verstöße gleichen sich aus
Klagt ein Nachbar wegen Vertsosses gegen die Abstandsflächen so bleibt seine Klage erfolglos, falls er selbst gegen die Abstandsflächenregeln verstösst. (OVerwG Münster Az. 7 A 1510/18)
Klagt ein Nachbar wegen Vertsosses gegen die Abstandsflächen so bleibt seine Klage erfolglos, falls er selbst gegen die Abstandsflächenregeln verstösst. (OVerwG Münster Az. 7 A 1510/18)
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