In einem aktuellen Urteil stellt das Amtsgericht Pforzheim klar, dass eine nicht mitvermietete Dachterrasse seitens der Mieter nicht als Balkon genutzt werden darf. Dieses Verhalten begründet eine ordentliche Kündigung.
In einem aktuellen Urteil stellt das Amtsgericht Pforzheim klar, dass eine nicht mitvermietete Dachterrasse seitens der Mieter nicht als Balkon genutzt werden darf. Dieses Verhalten begründet eine ordentliche Kündigung.
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